1) |
Der
Rußfilterkat wird bei diesem Fahrzeug zusätzlich zum vorhanden
Katalysator eingebaut.
Der originale Katalysator kann im Fahrzeug verbleiben, wenn dieser
weniger als 5 Jahre
alt ist oder nicht mehr als 80.000km gelaufen ist.
|
2)
|
Nur für als
Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge. |
3)
|
Der Rußfilterkat
wird bei diesem Fahrzeug an Stelle eines Schalldämpfers in die
Abgasanlage eingebaut. |
4)
|
|
5)
|
Nur für Ausführungen
mit dem Originalkatalysator fahrzeugseitig rechts !!! |
6)
|
Nur für Ausführungen
mit dem Originalkatalysator fahrzeugseitig Mitte !!! |
7)
|
Einschweißkatalysator
mit Partikelfilter |
8)
|
Der
Hauptkatalysator wird durch den Rußfilterkatalysator ersetzt. |
9)
|
Der Vorkatalysator
wird durch den Rußfilterkatalysator ersetzt. |
P)
|
Nur für als
Personenkraftwagen (PKW) zugelassene Fahrzeuge |
|
Bei Wohnmobilen kann
die SchlüsselNr. zu 3 bzw. 2.2 gegenüber den Angaben abweichen.
Sie sind nachrüstbar, wenn diese nach der Richtlinie 98/69/EG
typgeprüft wurden und die Abgasanlage
gegenüber dem Serienzustand unverändert ist.
|